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Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist neben der Reiserücktrittsversicherung der wichtigste Reiseschutz, den Sie unbedingt mit in den Urlaub nehmen sollten. Eine medizinische Behandlung kann unter Umständen mit einer enormen finanziellen Belastung einhergehen. Haben Sie dann keinen Krankenschutz, müssen Sie schlimmstenfalls die Kosten selbst tragen. Mit der passenden Reisekrankenversicherung können Sie sich aber ganz auf Ihre Genesung konzentrieren! Um Ihnen hier einen Überblick zu verschaffen, bieten wir Ihnen hier eine Vergleichsrechner zum Thema Reisekrankenversicherung an.

Wozu dient eine Reisekrankenversicherung?

Die Reisekrankenversicherung deckt im Falle eines medizinischen (Not)falls die Kosten der Behandlung ab! Natürlich sind auch Medikamente, Arzneien und Verbandmittel im Leistungspaket enthalten. Vergleicht man die geringe Prämie mit den Kosten, die eine Behandlung mit sich bringen kann, lohnt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung auf jeden Fall!

Sollte eine einfache, ambulante Behandlung nicht mehr ausreichen, sind natürlich auch die Kosten einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus, notwendige Operationen oder sogar der Rücktransport nach Deutschland mit einem Ambulanzflieger mitversichert. Sie sehen also: mit einer leistungsstarken, verlässlichen und günstigen Reisekrankenversicherung sind Sie und Ihre Liebsten auf Reisen umfassend gegen (fast) alle Risiken abgesichert.

Welche Leistungen werden genau übernommen?

Eine Auslandsreiseversicherung muss Ihnen eine ganze Reihe von Leistungen anbieten, auf die Sie im Notfall zurückgreifen können. Versicherungsschutz sollte unter anderem für Heilbehandlungen, bei Untersuchungen rund um eine Schwangerschaft und sogar bei einem Todesfall bestehen. Wir wollen Ihnen die wichtigsten Punkte ein wenig genauer vorstellen und erläutern. Eine genaue Auflistung aller versicherten Risiken finden Sie natürlich in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Heilbehandlungen

Folgende Kosten einer medizinischen Behandlung (Krankheit oder Unfall) durch einen ansässigen Arzt bzw. ansässige Ärztin oder in einem Krankenhaus sollten über die Reisekrankenversicherung abgedeckt sein. Beachten Sie aber, dass die Heilbehandlungen grundsätzlich ärztlich verordnet sein müssen, sonst bleiben Sie schlimmstenfalls auf Ihren Kosten sitzen.

Kostenübernahme in der Reisekrankenversicherung, u.a. für:
▸ Kosten einer ambulanten Behandlung, sofern diese von einem Arzt bzw. einer Ärztin durchgeführt wird.
▸ Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung, inkl. medizinisch notwendiger & unaufschiebbarer Operationen.
▸ Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel, Medikamente und Verbandsmittel.
▸ Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, inklusive Zahnfüllungen in einfacher Ausführung.
▸ Kosten für medizinische Hilfsmittel, z.B. Krücken oder die Anmietung eines Rollstuhls.

Schwangerschaft

Die Kosten, die bei einer medizinischen Behandlung einer Schwangerschaft entstehen können, sind ein Sonderfall in der Reisekrankenversicherung. In der Regel ist die Schwangerschaft bei Reiseantritt ja bereits bekannt, so dass zum Beispiel eine geplante aber notwendige Kontrolluntersuchung nicht mitversichert ist. Versicherungsschutz sollte aber natürlich bei folgenden Ereignissen bestehen, wenn Sie eine passende Krankenversicherung suchen.

Leistungsübersicht im Falle einer Schwangerschaftsbehandlung
▸ Kosten für eine ärztliche Behandlung einer akuten Schwangerschafts-Komplikation.
▸ Kosten für eine unaufschiebbare und medizinisch notwendige Schwangerschaftsunterbrechung.
▸ Kosten einer Entbindung von Frühgeburten, sofern diese vor der 36. Schwangerschaftswoche erfolgen.
▸ Kosten einer medizinischen Behandlung aufgrund einer Fehlgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
Reisekrankenversicherung

Todesfall am Urlaubsort

Der schlimmste Fall tritt ein und eine mitversicherte Person oder Sie selbst versterben am Urlaubsort durch eine Erkrankung oder einen Unfall. Natürlich sind die Kosten, die dadurch entstehen, ebenfalls mitversichert und werden von der Reisekrankenversicherung übernommen. Im Todesfall können Sie bzw. Ihre Angehörigen folgende Leistungen beantragen.

Leistungen bei einem Todesfall während der Reise
▸ Kosten einer Bestattung am Urlaubsort.
▸ Kosten für die Überführung nach Deutschland.

Rücktransporte nach Deutschland

Sollte eine versicherte Person schwer erkranken oder verletzen, ist oft eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus notwendig. Was passiert aber, wenn eine notwendige Heilbehandlung nicht möglich ist? Diese Situation kann jederzeit eintreten: ein Unfall mit einem Motoroller auf Mallorca, eine schwere Erkrankung auf einem Kreuzfahrtschiff oder eine Verletzung während einer Safari in Namibia. Schnell können die medizinischen Möglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sein.

Hier sollten Sie vor Abschluss der Reise-Krankenversicherung unbedingt die AVBs überprüfen, ob ein Transport einer verletzten bzw. erkrankten Person nach Deutschland mitversichert ist. Doch nicht nur die finanziellen Mittel sollten bereitgestellt werden, auch bei der gesamten Organisation sollten Sie sich ganz auf den Reiseversicherer verlassen können.

Was ist mit meiner Krankenversicherung in Deutschland?

Sollten Sie im Ausland zum Arzt müssen, dann besteht immer auch die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse in Deutschland einen Teil der Kosten übernimmt. Doch wann ist dies der Fall? Und wie müssen Sie vorgehen? Gibt es einen Unterschied zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung? Manche europäische Länder haben mit Deutschland ein so genanntes „gegenseitiges Sozialversicherungsabkommen“ abgeschlossen. Einfach gesagt, bedeutet das, dass Sie die Kosten einer medizinischen Behandlung auch an Ihre Krankenkasse weitergeben können. Von dort erhalten Sie dann eine Erstattung der Gebühren. Wozu brauchen Sie dann aber noch die Reisekrankenversicherung?

Die Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie auf jeden Fall mitnehmen, weil die Krankenkasse in Deutschland meistens nur einen Teil der Kosten erstattet. Üblicherweise werden nämlich nur die Gebühren übernommen, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Und hier ist auch der gravierendste Nachtteil zu sehen: Die Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland liegen oft deutlich über den Gebührensätzen in Deutschland.

Viele Touristengebiete unterhalten Privatkliniken, die sich auf die Behandlung von Urlaubern spezialisiert haben. Bei jedem medizinischem Fall werden Sie dorthin verwiesen, bzw. erhalten Sie einen Hausbesuch eines Arztes oder einer Ärztin aus dieser Klinik. Die Kostennoten aus den Krankenhäusern bzw. der Ärzte und Ärztinnen werden aber oft gar nicht erstattet, eben weil es sich um eine private Einrichtung handelt. Unsere Reisekrankenversicherung macht diesen Unterschied aber nicht!

Müssen Sie im Urlaubsland transportiert werden oder brauchen gar einen medizinischen Rückflug nach Deutschland, kann es sogar sein, dass die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht leistet. Wenn Sie dann ohne Reisekrankenversicherung in den Urlaub gefahren sind, können die Kosten komplett an Ihnen hängen bleiben. Bedenken Sie, dass ein Ambulanzflug bis zu 100.000 Euro kosten kann!

Wer kann die Auslandskrankenversicherung abschließen?

Die Reisekrankenversicherung bieten wir für Einzelpersonen, Paare & Familien an. Versicherungsschutz für Lebensgemeinschaften besteht dann für alle Personen, die namentlich auf der Versicherungspolice genannt sind. Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt natürlich auch dann, wenn einzelne Familienmitglieder in den Urlaub fahren. Die Reisekrankenversicherung kann für alle Altersgruppen abgeschlossen werden.

Foto von Julian Timmerman auf Unsplash